Aus Anlass des 70. Geburtstags des Freiheitskanzlers Julius Raab wurde 1961 die Stiftung gegründet.
Wesentliche Aufgabe der Stiftung zum Gründungszeitpunkt war, Julius Raab in seinem historischen Umfeld beim Wiederaufbau Österreichs und als Staatsvertragskanzler, aber auch als Begründer der modernen Wirtschaftsvertretung und Sozialpartnerschaft darzustellen.
Ferner seine Werte und damit auch sein Vermächtnis weiter zu erhalten und in dieser Zeit der noch fehlenden öffentlichen Studienförderung begabte und leistungsorientierte Studierende aus allen Bundesländern, an Mittelschulen und Universitäten, insbesondere im Bereich der wirtschaftsnahen Ausbildung durch finanzielle Förderungen zu unterstützen.
Am 12.12.1961 fand die konstituierende Sitzung des Kuratoriums der Julius-Raab-Stiftung im Rathaus von Klosterneuburg statt. Als Vorsitzender wurde der damalige Nationalratspräsident Ing. Leopold Figl gewählt und als 1. Geschäftsführer Dir. Rat. Heinrich Deschka bestellt.
Trotz der Einführung der staatlichen Studienbeihilfe 1969, blieb die Nachfrage nach Stipendien bei der Stiftung ungebrochen und hält bis in die Gegenwart konstant an.
Über Antrag des damaligen Präsidenten Dr. Christoph Leitl beschloss 2005 das Kuratorium zusätzlich neben den bereits existierenden Förderschienen die Vergabe des „Julius-Raab Lehrlingspreises" an Lehrling aus ganz Österreich. Somit konnten erstmals Lehrlinge eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Im Juli 2019 wurden die Stipendienfonds Julius Raab durch Präsidentin KommR ZwazI übernommen. Gemeinsam mit Ihrem Team wurde ein neues und innovatives Konzept, durch Anpassung des Fondszwecks an die Veränderungen der österreichischen Bildungslandschaft erarbeitet. Dieses Konzept spiegelt die Werte und das Vermächtnis Julius Raabs wider und entspricht nachstehender Gründungspräambel:
Im Hinblick auf die hohe kulturelle, wissenschaftliche und künstlerische Tradition Österreichs und in Anbetracht der Tatsache, dass eine durch das Wachstum der Wirtschaft garantierte soziale Aufwärtsentwicklung nur durch einen hohen Bildungsstand erreicht werden kann, und in der Erwägung, dass viele begabte junge Menschen die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten nicht nützen können, wird anlässlich des 70. Geburtstages von Ing. Julius Raab, der in den acht Jahren seiner Kanzlerschaft die Grundlagen für die Freiheit und die wirtschaftliche Lebensfähigkeit Österreichs und den Wohlstand der österreichischen Bevölkerung geschaffen hat, ein Stiftungsfonds zur Gewährung von Stipendien für die berufliche Aus- und Weiterbildung begabter, junger Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung ohne Rücksicht auf die Partei- und Religionszugehörigkeit errichtet im Jahre 1961 errichtet.
Errichtung des Fonds anlässlich des 70 Geburtstags von Staatsvertragskanzler Ing. Julius Raab. Die Promulgation am 12. Dezember im Rathaus Klosterneuburg.
Anpassung an das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzt 2015 und die Bundesabgabenordnung.
Neuausrichtung auf die Förderung der Berufsausbildung und auf aktuelle Qualifizierungsbefarfe der Wirtschaft.
Der Stipendienfond Julius Raab unterliegt dem österreichischen Bundes-Stiftungs- und Fondgesetz. Die zentralen Organe des Fonds sind der Fondvorstand und der Beirat.
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin, der Geschäftsführerin und zwei weiteren Mitgliedern. Der Präsidentin obliegt die Vertretung des Fonds nach außen. Der Fondvorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Mitglieder des Beirats werden vom Fondvorstandbestellt. Ein Drittel der Mitglieder muss über eine Lehrbefugnis im Sinne von § 40 lit.b BAO verfügen. Der Beirat entscheidet über die Gewährung von Stipendien oder Unterstützungen an besonders Begabte gem. § 3 Abs 6 unserer Gründungserklärung.
Die Geschäftsstelle mit der Geschäftsführerin und ihrer Mitarbeiterin führt die operativen Geschäfte des Stipendienfonds Julius Raab. Insbesondere ist diese für die Abwicklung und Vergabe der Stipendien und Unterstützungen unter Beiziehung des Beirats verantwortlich.